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Microsoft Copilot an Schulen – Datenschutz als Voraussetzung, kein Hindernis

Ich arbeite eng mit Schulen zusammen und erlebe: Generative KI wie Microsoft Copilot weckt viel Interesse, aber auch Unsicherheit – vor allem wegen Datenschutz. Basel-Stadt geht das Thema proaktiv an. Dort läuft das Projekt «Governance AI ED BS», das den Copilot-Einsatz in Schulen vorbereitet. Ziel ist neben generellen KI-Richtlinien vor allem ein datenschutzkonformer Einsatz von Copilot im Schulalltag. Konkret soll Copilot ab August 2025 im kantonalen Bildungs-Tenant (eduBS-Cloud) eingeführt werden. In diesem Prozess klärt das Erziehungsdepartement beispielsweise, welche personenbezogenen Daten Copilot wann verarbeitet und wie dabei das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) eingehalten wird. Gemäss Regierungsrat geniesst die Einhaltung des DSG höchste Priorität: „Besondere Aufmerksamkeit muss daher der Einhaltung des Datenschutzgesetzes gewidmet werden“. Obwohl Microsoft die rechtmässige Nutzung zusichert, wird jeder mögliche Einsatzszenario gemeinsam mit den Datenschutzstellen geprüft. Basel entwickelt dazu einen Anforderungskatalog, um sicherzustellen, dass Copilot alle kantonalen Vorgaben erfüllt.

  • Konkrete Basel-Massnahmen: Erarbeitung einer generischen KI-Governance, Prüfung aller Datenschutzfragen, evtl. Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (je nach Risiko und Kanton vorgeschrieben), und technische Einrichtung eines geschützten „eduBS“-Tenants für Copilot. Die Leitidee: KI-Angebote nur in einem transparenten, abgesicherten Rahmen anbieten. So wird Copilot nicht heimlich hinter verschlossenen Türen eingesetzt, sondern als geprüfte, primäre KI-Anwendung in den Unterricht integriert.

Vorgaben von Microsoft für Copilot

Microsoft selbst stellt klare Bedingungen für die Nutzung von Copilot im Bildungsbereich: Copilot ist nur für Nutzer ab 13 Jahren vorgesehen. In der Praxis bedeutet das: Schüler*innen unter 13 sind ausgeschlossen, alle älteren dürfen das Tool einsetzen. Für Jugendliche (13–17) gelten strenge Datenschutz-Restrictions: Sie erhalten keine personalisierten Erlebnisse oder Werbung und ihre Chats werden nicht zum Trainieren der KI verwendet. Anders formuliert: Microsoft verspricht, dass die Unterhaltung von minderjährigen Copilot-Nutzern nicht analysiert oder für Trainingszwecke genutzt wird.

Zudem gilt bei Schul-Accounts die Enterprise Data Protection (EDP): Alle Daten, die durch Copilot verarbeitet werden, bleiben im eigenen Schul-Tenant und verlassen diesen niemals. Microsoft garantiert, dass hier keine Durchmischung mit anderen Kundendaten stattfindet und keine Lehrpersonen- oder Schülerdaten für KI-Training verwendet werden. Ein grünes Datenschutz-Symbol in der Copilot-App weist sichtbar darauf hin, dass genau diese EDP-Standards aktiv sind. Zusammengefasst: Wer Copilot mit einem Bildungs‑Microsoft-Account nutzt, profitiert von denselben Datenschutzregeln wie bei Word, Excel oder Outlook – nur mit KI-Unterstützung.

Technische Umsetzung in der Schule

Damit all das wirklich klappt, müssen Schulen ihre Microsoft-Umgebung richtig einrichten. Das Kernstück ist: Nur die geschäftliche Copilot-App wird verwendet (nicht die private). Nur mit dem Schul-Account greift man auf die abgesicherte Enterprise-Version zu. Dann gelten die EDP-Regeln. Darüber hinaus gibt es einfache Konfigurationsschritte: Der M365-Tenant muss als „Bildungsorganisation“ klassifiziert werden (etwa K-12 oder Sek II) und jeder Nutzer ab 13 Jahre braucht im Azure AD das korrekte Altersattribut. Beispiel: Für 13–17-Jährige wird in Azure das Attribut „NotAdult“ gesetzt. Diese beiden Einstellungen (Tenant-Typ und Altersgruppe) sind Voraussetzung dafür, dass der Copilot-Chat überhaupt aktiviert werden kann. Erst wenn sie erfüllt sind, lässt sich Copilot in der Schulumgebung einschalten.

  • Praxis-Check: Ich empfehle, in der IT-Steuerung der Schule frühzeitig zu prüfen, ob das Tenant richtig klassiert ist und ob die Schülerkonten korrekt markiert sind. Oft genügt ein PowerShell-Skript (wie „ConfigureTenantEduType“) und das Anpassen des ageGroup-Attributes in Azure AD. Außerdem sollte die Schulleitung die Eltern informieren, dass Schüler KI-Tools nutzen werden. Wenn diese Vorkehrungen erledigt sind, zeigt das Copilot-Interface ein grünes Schild an – das Zeichen dafür, dass die Datenverarbeitung den Datenschutzrichtlinien entspricht.

Datenschutz ist Voraussetzung, kein Hindernis

Die Erfahrung aus Basel zeigt: Datenschutz kommt nicht als Hürde, sondern als vertrauensbildende Basis. Schulen bekommen ein geprüftes Tool an die Hand, zu dem sie eine klare Datenkontrolle haben. Das ist aus pädagogischer Sicht sinnvoll, denn die Schüler sollen lernen, verantwortungsvoll mit solchen Technologien umzugehen. Der Copilot wird so zur „sicheren KI-Anwendung“ im Unterricht, die die Kinder später im Berufsleben wiederfinden – nicht zur Blackbox, bei der heimlich Informationen abfliessen. Wer den Aufwand für Dokumentation, DPIA oder technische Einstellungen betreibt, schützt Kinder und Lehrer und schafft Vertrauen in neue Lernwerkzeuge.

Kurz: Datenschutz ist kein Stoppschild, sondern das Fundament einer nachhaltigen KI-Nutzung. Basel-Stadt investiert heute diese Arbeit, damit morgen alle Seiten – Lehrpersonen, Schüler, Eltern – gut und sicher mit Copilot arbeiten können. Wie handhabt ihr das Thema in eurer Schule oder Region? Welche Erfahrungen habt ihr mit KI-Tools und Datenschutz gemacht? Lasst uns darüber diskutieren!

Quellen: Regierungsratsdokument Kanton Basel-Stadt und Microsoft-Angaben zu Copilot

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